Fragen & Antworten

 
Zuständig für die Trauung ist das Pfarramt, bei dem einer der Partner seinen Wohnsitz hat. Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit Ihrem Partner auf, damit der Termin besprochen werden kann.
Um Enttäuschungen zu vermeiden ist es wichtig, dies zu tun, bevor andere Arrangements (Gaststätte, Einladungskarten) getroffen werden - denn es ist nicht garantiert, dass die Kirche für Ihre Hochzeit am gewünschten Termin zur Verfügung steht. Es könnte schon eine andere Trauung sein.
 
Wenn dies geklärt ist, wird ein Traugespräch vereinbart. Auch wenn Sie nicht an Ihrem Wohnort heiraten, muss dieses Gespräch mit dem Pfarrer Ihrer Wohnortpfarrei geführt werden. Bei diesem Gespräch geht es um die Bedeutung der kirchlichen Trauung und der christlichen Ehe. Natürlich können Sie alles zur Sprache bringen, was um die kirchliche Trauung zu bedenken ist. (siehe unten).
 
Jeder Ehepartner muss den so genannten Ledigennachweis erbringen: Dabei handelt es sich um eine aktuelle Taufurkunde die beim Taufpfarramt erhältlich ist und nicht älter als sechs Monate sein darf. Bei ausländischen Katholikinnen kann das Verfahren langwieriger sein, was bei der zeitlichen Planung berücksichtigt werden sollte. Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, benötigen einen amtlichen Ledigennachweis durch eine Aufenthaltsbescheinigung, die sie beim Standesamt oder Einwohnermeldeamt erhalten.
 
Grundsätzlich ist die kirchliche Trauung ein kirchliches Fest im Rahmen eines Gottesdienstes und kein weltliches Fest. Dies bedeutet, es gibt eine Feste Liturgie, die einen gewissen Rahmen vorgibt. Es ist allerdings wünschenswert, dass sich das Brautpaar bei der Gestaltung des Traugottesdienstes mit seinen eigenen Vorstellungen bezüglich der Auswahl der Texte, des Evangeliums, der Fürbitten und der Lieder einbringt. Häufig übernehmen Freunde oder Verwandte des Brautpaares verschiedene Dienste in der Trauung. Der trauende Priester und auch die Referenten im Ehevorbereitungsseminar unterstützen Sie gerne bei Ihren Planungen.
 
Die Trauzeugen haben nach dem katholischen Kirchenrecht die Funktion, die Trauung im Zweifelsfall bezeugen zu können. Sie müssen nach staatsrechtlichem Verständnis über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
Damit Sie sich noch besser auf diesen großen Tag vorbereiten können, empfehlen wir Ihnen unseren "Tag für die Ehe" im Dekanat bzw. im Raum Freiburg. Nehmen Sie sich einen Samstag lang Zeit für die Vorbereitung Ihrer Ehe - Sie werden es nicht bereuen! - Prospekte und Termine liegen im Pfarrbüro und im Schriftenstand in der Kirche auf.
 
Unterschiedliche Konfessionen? - Kein Problem! - Sie können eine Trauung nur mit dem katholischen Geistlichen feiern, aber natürlich auch mit Geistlichen beider Konfessionen (sog. ökumenische Trauung). Auch wenn Sie ganz in der anderen Konfession heiraten wollen, sollten Sie sich aber mit dem katholischen Pfarramt in Verbindung setzen, dann kann eine so genannte Dispens beantragt werden, durch die der katholische Partner auch für die eigene Kirche gültig getraut ist.
 
Und wenn es "komplizierter" ist ? - Keine Angst! - Trauungen mit einem Partner, der ungetauft, Angehöriger einer anderen Religion oder auch aus der Kirche ausgetreten ist, sind grundsätzlich möglich. Auch wenn Sie sich wegen einer früheren Ehe nicht sicher sind, ob Sie kirchlich heiraten dürfen: Ein klärendes Gespräch kann auf jeden Fall helfen - wir informieren.