Schutz vor sexualisierter Gewalt

 
Unsere Kirchengemeinde muss ein sicherer Ort für Kinder, Jugendlichen und Erwachsene sein. Daher setzen wir uns für eine Kultur der Grenzachtung ein. Wir tun alles dafür, um Menschen vor jeder Form von sexualisierter Gewalt zu schützen.
 
 

  • Alle Verantwortlichen und Mitarbeitenden unsere Kirchengemeinde setzen sich für einen grenzachtenden Umgang ein und achten sensibel auf die Bedürfnisse der ihnen anvertrauten Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen. Dazu werden sie entsprechend geschult.
  • Durch klare Standards und Maßnahmen werden Transparenz und Handlungssicherheit geschaffen.
  • Beschwerdewege sind bekannt und ein sachgerechter Umgang mit Verdachtsfällen ist gewährleistet.
  • Wir alle zusammen, Haupt- und Ehrenamtliche, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, sind aufmerksam und achten darauf, wo Grenzen von Menschen verletzt werden. Wir verpflichten uns dazu, das anzusprechen und nicht zu verschweigen. Damit das möglich wird, fördern wir Kommunikation auf Augenhöhe und überwinden Machtstrukturen, die grenzachtenden Umgang gefährden.
 
 

  • Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die mit Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen arbeiten,  werden in grenzachtendem Umgang und Prävention vor sexualisierter Gewalt geschult.
  • Sie unterzeichnen im Anschluss an die Schulung die „Erklärung zum grenzachtenden Umgang" und den Verhaltenskodex.
  • Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kinder, Jugendliche oder erwachsene Schutzbefohlene beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben, müssen (gemäß §72a SGB VIII) ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Entscheidend hierfür sind Art, Intensität und Dauer des Kontaktes.
  • Ansprechpersonen, Beschwerde- und Meldewege sind bekannt.
  

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